SCHUTZKONZEPT mit allen Aktualisierungen/Anpassungen vom 29.10.2020

 

Kursleitung

 

Liebe Yogis,

Die Pandemie hat die Welt fest im Würgegriff allerdings haben wir gerade noch Glück und dürfen weiterhin OHNE Maske Yoga machen da unser Raum gross genug ist. Wir sind sehr erleichtert!

 

Dafür erfüllen wir folgende Bedingungen:

1. Es dürfen nicht mehr als 15 Personen sein. —> daher beschränken wir unsere Teilnehmerzahl auf 14 + eine LehrerIn.

2. Es müssen mindestens 4m2 pro Person zur Verfügung stehen und die Abstandsregeln von 1,5 Metern müssen eingehalten werden.  —> Unser Yogaraum ist 98m2 gross und bietet somit genügend Platz zur Einhaltung der Abstandsregeln.

3. Wir müssen im Gebäude eine Maske tragen. —> das bedeutet: wir dürfen wie bereits in den letzten zwei Wochen erst auf der Yogamatte unsere Masken ausziehen.

4. Alle Hygieneregeln müssen wie bis anhin eingehalten werden. —> dafür stehen euch weiterhin Matten und Händedesinfektiin zur Verfügung.

  

Ausserdem möchten wir euch bitten, euch weiterhin konsequent für den Unterricht an- und abzumelden damit wir unser Schutzkonzept reibungslos einhalten können.

 

Was empfehlen wir derzeit in den Unterricht mitzubringen:

  • Ein mitgebrachtes Tuch von zu Hause kann auf die Yogamatte gelegt werden und bietet zusätzlichen Schutz.
  • Eine Eigene Decke ist in der Kalten Jahreszeit ebenfalls empfehlenswert für die Entspannungsphasen der Yogalektion und kommt ggf. auch als Hilfsmittel im Unterricht zum Einsatz.

  

Wir bedanken uns für eure Zusammenarbeit und freuen uns auf jede Yogastunde mit euch.

Herzlich

 Zeynep, Sylvie, Ping und Nicolas

 

 

Aus der Webseite des Schweizer Yogaverbandes:

Verschärftere Corona-Massnahmen – was ist im Yoga noch möglich?

Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat weitere Massnahmen gegen die Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Ziel ist es, die Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Entsprechend ist auch der Sport von den Einschränkungen betroffen, zum Beispiel bei den Aktivitäten in Innenräumen. Und so gelten auch für den Yogaunterricht wieder verschärftere Massnahmen. 
In Innenräumen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske getragen UND der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird (z.B. Kunstturnen, Yoga, Pilates, Fitnesszentrum usw.). In grossen Räumlichkeiten (z.B. Tennishallen, Hallenbäder, Säle) kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person / 4 m2 bei stationären Sportarten wie Yoga).
Für Yogastudios mit einem grossen Kursraum bedeutet dies also, dass max. 14 Teilnehmer (+1 Yogalehrer) erlaubt sind und sie ohne Maske praktizieren dürfen, sofern der Abstand eingehalten wird und pro Person mind. 4 m2 vorhanden sind.
Wenn Yogastudios mit kleineren Flächen die 4 m2 pro Person nicht einhalten, müssen alle während des Unterrichts eine Maske tragen. Aus yogischer Sicht ist das Tragen einer Maske während des Praktizierens natürlich nicht förderlich, aber diese Entscheidung muss jedes Yogastudio für sich treffen. Den Abstand von 1.5 Metern muss aber auf jeden Fall eingehalten werden, auch mit Maske.
Weiterhin gilt eine Maskenpflicht für alle beim Kommen und Gehen und die bisherigen Massnahmen wie Lüften, Händewaschen etc.

 Quelle: https://www.swissyoga.ch

 

 

 

Link offizielle Info vom BAG

 

 

 

 

Bildschirmfoto 2020-06-05 um 19.08.56

Bildschirmfoto 2020-06-29 um 16.06.02

 

                    Zeynep Guggenheim

                          077 216 62 26

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Mutter-Baby-Yoga ab März

 

Dienstag Abende mit Yoga Nidra

3x im Februar statt Hatha-Yoga-Sanft am

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jeweils 20:30 Uhr

Erst 40 min Yoga zur Vorbereitung und anschliessend 30 min Yoga Nidra.

Dieses Angebot eignet sich besonders gut, um Neujahrsvorsätze über mehrere Wochen zu verankern. Informationen über Yoga Nidra findest du unter der Rubrik Yoga & Meditation. 

Anmeldung an Zeynep 077 216 62 26

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